ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 351j Sitzungen der Unabhängigen Heilmittelkommission
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Verfahren | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Verlauf des Verfahrens | |||
a) | Beschwerde und Stellungnahme | |||
b) | Vorsitzender, Beisitzer, Berichterstatter | |||
II. | Sitzungen | |||
1. | Vorbereitung und Verlauf | |||
a) | Ladung | |||
b) | Verlauf | |||
2. | Beratung und Entscheidungsausfertigung |
I. Verfahren
1. Allgemeines
1
Für das Verfahren vor der UHK gilt das AVG in der jeweils geltenden Fassung, soweit im Abschnitt V des ASVG diesbezüglich nichts anderes bestimmt ist.
2
Die Bürogeschäfte der UHK führt eine beim BMG eingerichtete Geschäftsstelle. Mitarbeiter dieser Geschäftsstelle sind berechtigt, an den Sitzungen und Beratungen der UHK teilzunehmen.
2. Verlauf des Verfahrens
a) Beschwerde und Stellungnahme
3
Alle Anträge und Anbringen bei der UHK sind nach § 4 Abs 1 GO-UHK schriftlich in deutscher Sprache bzw in beglaubigter Übersetzung und grds im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder auf einem elektronischen Datenträger einzubringen, in begründeten Einzelfällen mangels Vorliegens der technischen Voraussetzungen ist eine Einbringung in Papierform zulässig.
4
Eine Beschwerde ist gleichzeitig dem HV zur Kenntnis zu bringen. Dass eine bei der UHK fristgerecht e...