zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 348c Beendigung von Vertragsbeziehungen

Hans Seyfried

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Ziel
1, 2
II.
Kündigung
 
1.
Legitimation
3
 
2.
Form
4
 
3.
Grund
5
III.
Kündigungsanfechtung (Abs 3)
6

I. Ziel

1

Diese Bestimmung regelt die Auflösung der Vertragsbeziehungen zwischen dem KVT und einem einzelnen Apotheker. Die Auflösung dieser Vertragsbeziehungen soll dann möglich sein, wenn gravierende (beharrliche) Vertragsverletzungen gesetzt werden. Die Aufrechterhaltung des Vertrages muss dem KVT unzumutbar sein. Das Gesetz normiert hier, was auch für andere Verträge (Dauerschuldverhältnisse) des bürgerlichen Rechts im Allgemeinen gilt, nämlich dass ein Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit aufgelöst werden kann.

2

Für die Auflösung von Vertragsbeziehungen des KVT mit einem Apotheker wurde das Modell einer Teilkündigung des ApoGV gewählt (aA Schrammel in Tomandl, System 608 ff, der von einer Einzelkündigung eines GV ausgeht). Die Vertragsbeziehungen eines Apothekers können demnach bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Gesamtvertrag „abgespalten“ werden. Grund für diese Konstruktion ist, dass – anders als bei den kurativen Gesamtverträgen mit den ÄK – beim ApoGV keine Einzelverträge gibt (s § 348a, Rz 1). Aus diesem Grund...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.