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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 347 Allgemeine Bestimmungen über die Kommissionen

Markus Kletter

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Allgemeines
18
II.
Verfahrensvorschriften
9
 
1.
Diverse Entscheidungen zu Schiedskommissionsverfahren
1026
 
2.
Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlung (Abs 5)
2732
 
3.
Kosten des Verfahrens (Abs 7)
3338
III.
Parameter zur Beurteilung der Einhaltung des Ökonomiegebotes (Abs 4a)
3941

I. Allgemeines

1

Für das Ärztevertragsrecht war – wie auch für andere Rechtsbereiche – schon vor dem B-VG eine Sondergerichtsbarkeit geschaffen worden (insb KVG 1889 idF RGBl 1917/457), deren Vorteile ggüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der besonderen fachlichen Qualifikation ihrer Mitglieder und wohl auch in der Entschärfung des Prozesskostenrisikos (va für VÄ) liegen. Das B-VG hat diese Einrichtungen rezipiert und bestätigt. Die sog Kollegialbehörden sind vom Weisungsrecht der obersten Staatsorgane (und damit auch von der parlamentarischen Kontrolle) ausgenommen (Art 20 Abs 2 B-VG). Die für E in zweiter und letzter Instanz zuständigen Kollegialbehörden richterlichen Einschlags sind gem Art 133 Z 4 B-VG vom Grundsatz des Rechtsschutzes durch den VwGH ausgenommen. Diese Einschränkung der demokratischen Legitimation der Beh sowie des Rechtsschutzes wird durch die Orga...

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