Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 338 Regelung durch Verträge

Markus Kletter

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundsätzliches
19
II.
Zum Regelungsumfang des sechsten Teils
1013
III.
Schranken der Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner
1422
IV.
Großgeräteplan (Abs 2a)
2325

I. Grundsätzliches

1

Die Regelung der Beziehungen zwischen der SV und ihren Vertragspartnern bleibt zwar dem freien Vertragswillen beider Teile überlassen, die Gesetzgebung kann aber nicht darauf verzichten, Anweisungen zu geben, wie die Regelung dieser Beziehungen grds zu erfolgen hat (AB, 613 BlgNR 7. GP, 30). Der sechste Teil des ASVG knüpft an die Bestimmungen des 10. Abschnittes des Sozialversicherungs-Überleitungsgesetzes 1947 (SV-ÜG, BGBl 1947/142) an (s Rz 13).

2

Systemwahl und Grundrechte: Dem einfachen Gesetzgeber kommt rechtspolitische Gestaltungsfreiheit zu; seine rechtspolitischen Erwägungen unterliegen nur im Falle eines Exzesses der Kontrolle des VfGH (VfSlg 9583). Der Gesetzgeber hat daher einen großen rechtspolitischen Spielraum auch in der Gestaltung der Gesundheitsversorgung: Er kann ein hoheitliches System einrichten (zB Ärzte durch Hoheitsakt zur Versorgung zulassen) oder privatrechtliche Verträge vorsehen und diese näher regeln. Hat er sich für ein Vertragssystem...

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