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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Dokumentvorschau
Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 26 Sachliche Zuständigkeit der Träger der Krankenversicherung

Josef Souhrada

1

Zur Mehrfachversicherung s § 23 Rz 2. Ein SVT kann sich, wenn er als Legalzessionar gem §§ 332 ff iVm § 1394 ABGB auftritt, hinsichtlich seiner Zuständigkeit in Versicherungssachen nicht auf jene Bestimmungen der EuGVVO berufen, welche den Schutz der schwächeren Partei zum Ziel haben ( Zuständigkeit für Versicherungssachen). Welcher SVT zuständig ist, ergibt sich aus der Art des Betriebes, in welchem die Beschäftigung erfolgt, nicht aus dem Inhalt des Arbeitsvertrages (SV-Slg 13.378). Zum Verfahrensrecht s §§ 352 ff.

2

Änderungen in der Organisation von Betrieben haben auf die ges Zuständigkeit keinen Einfluss: Wenn sich durch einen Betriebsübergang die Zuständigkeit der SVT für diesen Betrieb ändert, liegt darin keine Verletzung arbeitsrechtlicher Fürsorgepflichten. Weder das AVRAG noch europarechtl Normen (BetriebsübergangsRL 2001/23 EG) verpflichten zur Vorsorge für den Verbleib eines Betriebes im Zuständigkeitsbereich eines bestimmten SVT (SV-Slg 55.311).

3

Die Zuständigkeit eines KVT ist nicht gegeben, wenn ein Arbeitnehmer ein von einer ausl Stelle rechtmäßig ausgestelltes Formular A1 (früher E 101) besitzt....

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