ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 319b Ersatzanspruch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
1
Eingeführt durch das SVÄG 2012 ab . Die vorangegangene Bestimmung (Ersatzanspruch der Landwirtschaftskrankenkassen) war seit BGBl 1973/31 aufgehoben.
2
Zur Evaluierung § 671 Abs 4.