ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 317 Ausmaß des Ersatzanspruches
1
Weitgehend gegenstandslos. S § 315 und § 319a.
2
Die nach dem G an sich (Abs 3) mögliche Einzelverrechnung ist nicht zugelassen.
3
Zu Ersatzansprüchen auf Basis des Regressrechts mehrer SVT, die in Konkurrenz zueinander stehen, s § 336.