ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 301 Maßnahmen der Rehabilitation
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Abs 1 normiert, dass die PVT Maßnahmen der Rehabilitation nach pflichtgem Ermessen zu erbringen haben (s § 300 Rz 3; RS0084899 zu § 332). Anträge auf Zuerkennung einer Pension wg gemindAF gelten seit dem BBG 2011 vorrangig als Anträge auf Leistungen der Rehabilitation (§ 361 Abs 1). Gem den §§ 253f, 270b und 276f besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Maßnahmen der medizin Rehabilitation. Gem den – für die Gruppe der Vers, die am das 50. Lj bereits vollendet haben, weitergeltenden (§ 669 Abs 5) – §§ 253e, 270a besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Maßnahmen der berufl Rehabilitation. Der PVT hat weiters über den Antrag auf Zuerkennung von (nur mehr subsidiär gebührendem, § 306 Abs 1) Übergangsgeld bei Ablehnung über ausdrückliches Verlangen des Vers einen Bescheid zu erlassen (§§ 306, 367 Abs 1). Für die Entscheidung eines SVT über einen – jedenfalls unabhängig von einem Pensionsantrag gestellten – Antrag auf Gewährung von Leistungen der Rehabilitation in der PV besteht keine Bescheidpflicht (10 ObS 28/94; 10 ObS 68/09m mwH).
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Rehabilitationsmaßnahmen sollen Neigung, Eignung und bisherige Tätigkeiten des Vers berücksichtigen, be...