GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Berechnung des Überweisungsbetrags
-13
Während § 311 Abs 5-9 ASVG Vorschriften über die Berechnung des Überweisungsbetrags enthält, auf die Abs 2 sinngemäß verweist, sieht § 175 vor, dass der DG dem VT den gemäß § 172 Abs 1 erhaltenen Überweisungsbetrag zurückzahlt.