GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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b) Rechtsprechung in Einzelfällen
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Zur teleologischen Reduktion des Begriffs des DG iSd § 311 Abs 1 ASVG und zur analogen Anwendung dieser Bestimmung iZm der „Ausgliederung“ der ÖBB aus der Bundesverwaltung, die zu einem „dreipoligen“ Rechtsverhältnis zw dem DG im arbeitsrechtlichen Sinn, dem PVT (Bund) und den DN geführt hat, vgl VfGH B 1470/06.
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Bedenken gegen eine mögliche Gleichheitswidrigkeit des § 9 Abs 3 EUB-SVG, BGBl I 1999/7 (im Anlassfall idF BGBl I 2002/119), hegte der VwGH im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgestaltung der Systeme der Altersversorgung nach dem PG 1965 einerseits und dem ASVG andererseits sowie unter Beachtung des Vorrangs („Prävalenz“) des Versorgungsgedankens ggüber dem Versicherungsgedanken nicht (VwGH 2003/08/0088).
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Zum Fall des Ausscheidens aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses und nachfolgender Übernahme in den Pensionsfonds der UNIDO s VwGH 2002/08/0099 (Antrag auf Erstattung der vom öff-rechtlichen DG geleisteten Pensionsbeiträge nach Zahlung eines Überweisungsbetrags an den PVT gem Art 6 Abs 3 UNIDO-Abk BGBl 1971/424; zur UNIDO s auch VwGH 1936/77).