GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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VI. Verweise
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§ 4 KBGG (Bezugsbeginn des Kinderbetreuungsgeldes), § 55 GSVG (Anfall der Leistungen), § 5 (Einteilung der Gewerbe), 94 f (Reglementierte Gewerbe und Zuverlässigkeitsüberprüfung), 339 ff GewO (Besondere Verfahrensbestimmungen, Anmeldungsverfahren und Genehmigungsverfahren).