Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

V. Verfahren

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Das Verfahren vor dem VT beginnt grds über Antrag, seine nähere Ausgestaltung ist außer in den gesetzl Bestimmungen der §§ 157ff insb auch in den §§ 27–31 RRK geregelt (eine nähere Verfahrensbeschreibung zur Durchführung berufl und sozialer Maßnahmen der Rehabilitation findet sich etwa bei Frank aaO 441). Gem § 5 BBehG haben die Rehabilitationsträger gemeinsam mit dem Rehabilitanden einen Gesamtplan zur Rehabilitation aufzustellen, der alle Maßnahmen umfassen soll, die im Einzelfall zur Eingliederung in die Gesellschaft erforderl sind (vgl § 26 Abs 4 RRK).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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