GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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IV. Arten der Rehabilitation
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Diese werden bei folgenden Bestimmungen näher beschrieben:
Zu Maßnahmen der medizin Rehabilitation s § 160 (§ 99a).
Zu Maßnahmen der berufl Rehabilitation s § 161, 131.
Zu Maßnahmen der sozialen Rehabilitation s § 162.