GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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2. Wegfall eines Ausnahmegrundes
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Mit dem BGBl I 92/2010, welches am in Kraft trat, wurde im Rahmen der den selbständig erwerbstätigen KünstlerInnen eingeräumten Möglichkeit einer Ruhendmeldung ihrer selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds, welche für die Dauer dieses Ruhens eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung bewirkt, als weiterer Tatbestand des Beginns der Pflichtversicherung für die im § 2 Abs 1 Z 4 genannten Personen der Wegfall des Ausnahmegrundes eingeführt. Durch diese Option der Ausnahme von der Pflichtversicherung wird die Inanspruchnahme einer Leistung nach dem AlVG ermöglicht, welcher andernfalls entgegensteht, dass auch bei unregelmäßigen Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit sozialversicherungsrechtlich eine Jahresbetrachtung Platz greift und somit grundsätzlich von einer durchgängigen betrieblichen Tätigkeit und gegebenenfalls Pflichtversicherung ausgegangen wird.