GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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c) Berechnung des monatlichen Einkommens
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Bei Übergabe, Verpachtung oder Überlassung eines land(forst)wirtschaftl Betriebs errechnet sich das monatliche Einkommen des Pensionsberechtigten gem Abs 7. Dabei werden zwei Fälle unterschieden: