GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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2. Besonderheiten
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Wenn bei einer Person, die bislang weder Geschäftsführer noch Gesellschafter der kammerzugehörigen GmbH war, die Bestellung zum Geschäftsführer und der Eintritt in die Gesellschaft zum selben Zeitpunkt vorgenommen wird, dann wird bezüglich des Beginns der Pflichtversicherung auf den Tag der Antragstellung auf Eintragung ins Firmenbuch abgestellt.