GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Bestellung des Gesellschafters einer GmbH zum Geschäftsführer
5
Die Regelungen betreffend den Beginn und das Ende der Pflichtversicherung in § 6 Abs 1 Z 3 und Abs 3 Z 3 bzw in § 7 Abs 1 Z 3 und Abs 2 Z 3 stellen durch die Bezugnahme auf den Tag der Antragstellung an das Firmenbuch auf ein formales Kriterium ab. Die für den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Pflichtversicherung demnach maßgeblichen Umstände fallen somit in der Regel weder mit der gesellschaftsrechtlichen Wirksamkeit der Bestellung bzw Abberufung des Geschäftsführers noch mit den Daten der Eintragung als Geschäftsführer im Firmenbuch (mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen des § 17 Abs. 3 GmbHG) zusammen. Die bloße Behauptung, sich bei der Unterzeichnung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung zum Geschäftsführer im Irrtum befunden zu haben, vermag diesen Beschluss, der Grundlage für die Antragstellung auf Eintragung im Firmenbuch und damit für die Pflichtversicherung war, nicht zu beseitigen (VwGH 2005/08/0166).
6
Wird ein GmbH-Gesellschafter durch Generalversammlungsbeschluss ab einem in der Zukunft liegenden Datum zum Geschäftsführer bestellt und langt die diesbezügliche Firmenbucheingabe ebenfalls vor diesem zuk...