Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)
2. § 136 Abs 4 lit d (Abs 9)
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Die Regelung knüpft grds an den Einjahreszeitraum des § 136 Abs 4 lit d an, längstens ist der in den letzten drei Jahren vor dem Tod durchschnittlich geleistete Unterhalt maßgeblich.