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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

III. Höchstgrenze (Abs 6a, 7a und 7b)

23

Bei Personen, deren Einkommen samt Hinterbliebenenpension die doppelte monatliche Höchstbeitragsgrundlage (Wert für 2012 € 8460,-) überschreiten, vermindert sich die Leistung um den Überschreitungsbetrag bis auf null (Milisits/Wolff, Handbuch, 143).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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