Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

d) Administrativpensionen ua (Z 4)

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Unter Administrativpensionen versteht man Leistungen des DG insb im Bankenbereich, die dieser im Fall einer DG-Kündigung (iS eines besonderen Kündigungsschutzes) gewährt (10 ObS 41/06m). Gesetzliche und freiwillige Abfertigungen sowie Pensionsabfindungen fallen nicht unter Z 4 (10 ObS 182/10b).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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