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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

1. Allgemeines

1

Die vorliegende Neuregelung durch das 2. SVÄG 2004 wurde durch die Aufhebung der mit dem SRÄG 2000 eingeführten Vorgängerregelung durch den VfGH mit Erk vom , G 300/02 erforderlich. Nunmehr ist die Relation der Einkommen des verstorbenen und des überlebenden Ehepartners in den letzten zwei Jahren, beim Verstorbenen ausnahmsweise vier Jahren, vor dem Tod maßgebend.

2

Gegen die Neuregelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Zweck der Hinterbliebenenpensionen besteht darin, die ausbleibenden Unterhaltsleistungen des Verstorbenen zu ersetzen. Eine schutzwürdige Vertrauensposition auf Fortbestand der Rechtslage, auf die der Gesetzgeber in dieser Situation hätte Bedacht nehmen müssen, konnte von vornherein nicht entstehen, da die in Betracht kommenden Personen nicht schon wd ihrer aktiven Berufstätigkeit den Standard ihrer Lebensführung auf den Bezug einer später anfallenden Witwen(Witwer)pension eingerichtet haben (RS0117422).

3

§ 7 APG knüpft grds an die Berechnung nach § 145 an und enthält zusätzliche, auf das Pensionskonto abgestimmte Regelungen: Nach Anfall von Leistungen aus dem VF der Erwerbsunfähigkeit, einer Korridor- und Schwerarbeitspension erworben...

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