Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 138 Waisenpension

Sonntag

1

Durch die Zitierung „Kinder iSd § 128 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2“ wurde das Entstehen eines Waisenpensionsanspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig (RS0116807).

2

Unterhaltsansprüche von Halbwaisen gegen den noch lebenden Elternteil (oder sonstige unterhaltspflichtige Angehörige) mindern nicht den in dieser Bestimmung niedergelegten Anspruch auf Waisenpension, wohl aber uU die Höhe der Ausgleichszulage (RS0107525; vgl genauer § 149 Rz 22, § 151 Rz 2 f).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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