Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

b) Beispiele für zumutbare Änderungen

61

In einem Reinigungsbetrieb, der 250 bis 400 Reinigungskräfte beschäftigt, ist es dem Betriebsführer ohne weiteres möglich, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass seine persönliche physische Mitarbeit nicht erforderlich ist (10 ObS 380/97y).

62

Einem Handelsvertreter ist die Umorganisation zumutbar, dass er die zu präsentierenden Textilien in kleineren Paketen in die Geschäfte bringt (10 ObS 15/04k).

63

Ein Einsatz eines Karosseurs im Handelsbetrieb seines Unternehmens stellt keinen Verweis auf eine andere Tätigkeit dar, wenn die Führung des Gesamtbetriebes (Kfz-Handel und Karosseriebetrieb) den Gegenstand der nach Abs 3 maßgebenden Erwerbstätigkeit bildete (10 ObS 114/04v).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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