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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

b) Zeitliche Voraussetzungen (Z 3)

23

Für die Erfüllung der Ausübung der Tätigkeit durch mind 60 Kalendermonate sind nur die Zeiten selbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen (10 ObS 115/04s).

24

Ausübungszeiten nach § 2 Abs 1 Z 4, in denen die maßgebliche Versicherungsgrenze nach § 4 Abs 1 Z 5 und 6 nicht überschritten wird, sind für die Beurteilung der Mindestausübungsdauer von 60 Monaten nicht zu berücksichtigen (Urbanek, aaO [Rz 5], 212).

25

Seit der durch das BBG 2011 ab eingeführten Neuregelung reicht für die Erlangung des Berufsschutzes nicht mehr die Ausübung der unter a) näher beschriebenen Erwerbstätigkeit durch 60 Monate, sondern wird je nach Länge des zw dem Ende der Ausbildung (Verweisung auf § 255 Abs 2a ASVG) und dem Stichtag liegenden Zeitraums eine Mindestzahl von 90 qualifizierten Pflichtversicherungsmonaten gefordert bzw - bei einem Zeitraum von weniger als 15 Jahren zw dem Ende der Ausbildung und dem Stichtag - eine Hälfteregelung in Kombination mit einer Mindestgrenze von 12 qualifizierten Monaten statuiert (Verweisung auf § 255 Abs 2 dritter Satz ASVG). Vorgesehen wird - bei einem Zeitraum von mehr als 15 Jahren zw Ende der Ausbildung und Stichtag - durch die Verweisung auf § 255 Ab...

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