GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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2. Krankenstände als Verweisungshindernis?
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Krankenstände im technischen Sinne sind im allgemeinen ein Spezifikum der unselbständigen Beschäftigung und kommen bei Selbständigen, abgesehen vom ausnahmsweisen Fall einer Zusatzversicherung (§§ 105 ff GSVG), nicht in Frage (RS0103518). Die Gründe, die zur Invalidität bzw Berufsunfähigkeit unselbständig Erwerbstätiger beim Auftreten von vermehrten Krankenständen ins Treffen geführt werden, können nicht ohne weiteres auf Selbständige übertragen werden. Dort fällt das Argument, dass der Versicherte nur mit besonderem Entgegenkommen eines anderen seiner Tätigkeit nachgehen könne, weg, weil ein abhängiges Arbeitsverhältnis nicht vorliegt. Überdies kann ein Selbständiger, insb, wenn er Mitarbeiter beschäftigt, eigene krankheitsbedingte Verhinderungen durch organisatorische Maßnahmen weitgehend auffangen. Im Übrigen sind durchaus selbständige Tätigkeiten denkbar, bei denen im Hinblick auf eine saisonale Bindung (Eissalon, Saisonbetriebe im Fremdenverkehr) ein gesundheitsbedingter Ausfall der Arbeitskraft des Unternehmers außerhalb der Saison auf die Fähigkeit zur Ausübung des Berufes bzw auf das Betriebsergebnis kaum von Einfluss ist (RS0103519).
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Ein Ausschl...