GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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3. Pensionsbezieher ohne Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in ihrer Aktivzeit (Abs 2 Z 2 lit b)
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Personen, die in ihrer Aktivzeit nicht in der gesetzlichen KV pflichtversichert waren, sollen als Bezieher einer Leistung aus der gesetzlichen PV gleichfalls nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein (886 BlgNR 20. GP 112).