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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

cc) GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer

18

Immer dann, wenn ein Gesellschafter einer GmbH, dem im Hinblick auf seinen Anteil wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten auf die Beschussfassung zukommen, weiterhin als Geschäftsführer tätig ist, ist ihm all das, was ihm unter welchem Titel auch immer von der Gesellschaft zufließt (Einkommen, Gehalt, Firmenpension) bzw worauf er grds Anspruch hat (nicht vorgenommene Gewinnausschüttungen) als Einkommen aus dieser Tätigkeit anzurechnen, kann doch nur so ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten verhindert und hintangehalten werden (RS0111048). Eine geltendgemachte, aus Gründen der Steueroptimierung erfolgte Nichtausschüttung des Gewinns ist nicht zu berücksichtigen, ein erzielter Gewinn ist auch in diesem Fall zuzurechnen (10 ObS 177/99y).

19

Entfaltet ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, ohne Anspruch auf ein angemessenes Entgelt eine Tätigkeit für die Gesellschaft, ist es nicht sachgerecht, rein formal zw dem Einkommen als Geschäftsführer und jenem als Gesellschafter zu unterscheiden. Wenn das Einkommen als Geschäftsführer im auffallenden Missverhältnis zum Umfang der entfalteten Tätigkeit steht und der Kapitaleinsatz in der Gese...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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