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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

b) Unselbständige

11

Da die Geringfügigkeit einer Beschäftigung nach § 5 Abs 2 ASVG ausschließlich nach dem daraus erzielten Entgelt definiert wird, kommt es auf die iR dieser Beschäftigung verrichtete Arbeitszeit nicht an (RS0108638).

12

Der Bezug eines Pfarrers (RS0110576) ist ebenso Erwerbseinkommen iS dieser Bestimmung wie der eines Wiener Bezirksvertreters (10 ObS 427/02w).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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