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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

1. Alter (Abs 1)

3

Zum Übergangsrecht vgl oben Rz 1. Zur Aufhebung von Regelungen über das unterschiedliche Pensionsalter von Mann und Frau durch den VfGH und zum BVG über unterschiedliche Altersgrenzen vgl § 130 Rz 3, wobei § 2 dieses BVG angesichts des Auslaufens der Leistung im Jahr 2017 keine Bedeutung mehr zukommt.

4

Die Leistung ist als „Altersrente“ iSd Ausnahmebestimmung des Art 7 Abs 1 lit a der RL 79/7 EWG zur schrittweisen Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit zu qualifizieren und daher ist eine geschlechtsspezifische Festsetzung des Rentenalters grds zulässig. Nach Abs 2 dieser Bestimmung sind die einzelnen Staaten allerdings verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob diese Ausnahme im Lichte der sozialen Entwicklung noch gerechtfertigt ist. Ansonsten sind die Ausnahmen zeitlich unbegrenzt. Es bestehen daher keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken (RS0115904).

5

Ein Leistungsanspruch aus der PV kann erst aufgrund des Eintritts eines VF entstehen. Wenn eine Leistung aus einem VF des Alters geltend gemacht wird, ist das Erreichen des Anfallsalters für den Leistungsanspruch vorausgesetzt. Eine Entscheidung im Leist...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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