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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 126 Bemessungsgrundlage in besonderen Fällen

Sonntag

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Die BMG lässt sich nach § 122 Abs 1 nicht ermitteln, wenn im Bemessungszeitraum gem § 122 Abs 1 keine anrechenbaren BM vorhanden sind (RS0111599). Die Regelungen für die BMG in der UV finden sich in den § 179-182 ASVG.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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