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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

a) Alter/Erwerbsunfähigkeit/geminderte Arbeitsfähigkeit (lit a)

3

Beim Versicherungsfall des Alters kommen insb die Leistungen gem § 253, 253b ASVG, § 130 f GSVG und § 121 f BSVG in Betracht.

4

Beim Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit bzw gemindAF kommen insb die Leistungen gem § 254 f, 273 ASVG, § 132 f GSVG und § 123 f BSVG in Betracht.

5

Nach dem Urteil des EuGH v , C-290/00, in der Rs Duchon sind Art 39 Abs 2 und 42 EGV (numehr Art 45 Abs 2 und 48 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Vorschriften entgegenstehen, die für die Verlängerung des Rahmenzeitraums nur Zeiten eines inl Leistungsbezuges berücksichtigen, ohne die Möglichkeit einer derartigen Verlängerung für den Fall vorzusehen, dass eine solche Leistung nach den Rechtsvorschriften eines anderen MS gewährt wurde.

6

Hins sonstiger ausl Zeiten außerhalb EU/EWR richtet sich die Berücksichtigung nach dem jeweiligen bilateralen Abk (vgl 10 ObS 127/93).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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