GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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VII. Kindererziehungszeiten als Beitragsmonate (Abs 7)
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Die Regelung gilt gem § 292 Abs 1 ab . Eine rückwirkende Erfassung von KEZ, bei denen abstrakt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG in der Vergangenheit (noch vor Schaffung dieses Gesetzes) bestanden hätte, kommt nicht in Betracht (RS0123196). Zur Berücksichtigung von KEZ im Allg vgl § 116a Rz 1 f.