Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)
IV. Rahmenzeitraum (Abs 4)
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Der Rahmenzeitraum soll gewährleisten, dass nur solche Leistungswerber anspruchsberechtigt sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung in einem Naheverhältnis zur Versichertengemeinschaft stehen (RS0084845).