Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

III. Wartezeit nach Abs 3

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Nach Abs 3 Z 1 lit b wirkt nur jeder volle Lebensmonat nach Vollendung des 50. Lebensjahres wartezeiterhöhend (RS0109685). Gegen die Regelung der „wachsenden Wartezeit“ bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (RS0085872).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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