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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

2. Auslandssachverhalte

10

Ein Arbeitsunfall in einem Vertragsstaat führt nur bei einer entsprechenden Gleichstellungsbestimmung im zwischenstaatl Abk zum Entfall der Wartezeit (RS0085424, 0085425, 0085426).

11

Nach dem Urteil des EuGH v. , C-290/00, Duchon, steht Art 94 Abs 3 der VO 1408/71 iVm Art 39 Abs 2 EGV (numehr Art 45 Abs 2 AEUV) der nationalen Vorschrift des § 235 Abs 3 lit a ASVG entgegen, die den Wartezeitentfall nur für den Fall vorsieht, dass das Unfallopfer zur Zeit des Unfalls nach den Rechtsvorschriften dieses Staates - unter Ausschluss der Rechtsvorschriften sämtlicher anderer MS - pflicht- oder selbstversichert war.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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