zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

3. Besuch einer Bildungseinrichtung (Abs 7)

8

In Bezug auf die Qualität des Studiums legt Abs 7 drei Voraussetzungen fest: Die Hochschule muss tatsächlich besucht worden sein, wenn auch nicht iS einer tägl physischen Anwesenheit; dies im „normalen“ Studiengang, wie er für das betr Studium vorgesehen war. Daher kann nur ein Studium als ordentl Hörer zu einer EZ-Anrechnung führen. Die Zeit, in der die deutsche Sprache in einem für das Studium genügenden Ausmaß erlernt wird, zählt nicht zum ordentl Studium (10 ObS 100/09t).

9

Nach dem Gesetzeswortlaut ist nicht erforderlich, dass das vorgesehene Bildungsziel erreicht oder das Studium auf die in der Studienordnung vorgesehene Art beendet wurde (RS 0084606).

-10

Grds kommt eine Schulausbildung, die - abgesehen von den normalen Ferien - nicht das ganze Schuljahr andauert, für die Anrechnung nicht in Betracht (RS0084582). Auf die physische Anwesenheit des Schülers in der Schule kommt es nicht an, sondern nur darauf, dass er schulrechtlich gesehen Schüler ist (10 ObS 179/06f).

11

Zeiten eines Schulbesuchs im Ausland werden grds nicht als EZ berücksichtigt, dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (RS0084621). Auch aus Sicht der MRK liegt k...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.