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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Sonstige Beitragszeiten

6

Zur freiwilligen Versicherung (Abs 1 Z 3) vgl § 12 ff.

7

Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wenn die bezügerechtlichen Vorschriften, auf die Abs 1 Z 5 verweist, die Übertragung der im System der politischen Funktionäre erworbenen Pensionsanwartschaft an den zust PVT an das Ausscheiden aus der politischen Funktion knüpfen (10 ObS 5/11z).

8

Durch die Regelung des Abs 4 (Witwen-/Witwerfortbetrieb) soll einerseits zum Ausdruck gebracht werden, dass der überlebende Ehegatte jedenfalls für die Dauer des Fortbetriebsrechts der Verlassenschaft (§ 41 Abs 1 Z 1 und § 42 GewO) das Recht haben soll, wirksam Beiträge zu entrichten, andererseits aber auch, dass das Recht einer derartigen Beitragsentrichtung offenbar nur mehr solchen Ehegatten zustehen soll, die ihrerseits tatsächlich den Betrieb fortführen. Demnach wird also vom Abs 4 nur von solchen überlebenden Ehegatten Gebrauch gemacht werden können, die im Anschluss an das Erlöschen des Fortbetriebsrechts der Verlassenschaft (§ 42 Abs 2 GewO) den Betrieb aufgrund einer entsprechenden Ausübungsberechtigung weiter fortführen. Bei dieser Ausübungsberechtigung kann es sich sowohl um das Fortbetriebsrecht des...

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