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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

I. Eintritt des Versicherungsfalles (Abs 1)

1

Der Versicherungsfall ist eine bestimmte Lebenssituation, für deren Bewältigung das ASVG bestimmte Leistungen zur Verfügung stellt (Schrammel in Tomandl, System 2.1.2.2.1). Beim Versicherungsfall handelt es sich um eine primäre Leistungsvoraussetzung der PV (RS0110083).

2

Nach der Neufassung des § 113 Abs 2 durch die 23. Nov hat die Feststellung, ob ein Versicherungsfall der gemind AF eingetreten ist, ausschließlich zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag zu erfolgen. Ungeachtet des Abs 1 Z 2 ist eine Antragstellung und damit ein Stichtag nach Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr sinnvoll, weil die Frage, ob überhaupt der Versicherungsfall eingetreten ist, nur zum Stichtag geprüft werden kann (RS0111054).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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