GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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III. Weitere Ruhenstatbestände (Abs 3)
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Ein wichtiger Grund im Sinne des Abs 3 Z 1 liegt beispielsweise dann vor, wenn dem eintausend Kilometer entfernt im Ausland wohnenden Versicherten die Ladung zur vertrauensärztlichen (kontrollärztlichen) Dienststelle am Vortag bzw am Tag des Termins zugestellt wird; dies löst auch keine Obliegenheit aus, sich um einen neuen Untersuchungstermin zu bemühen (vgl RS0083997).
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Die bei Zutreffen dieser Voraussetzungen im Ermessen des KVT liegende Verfügung, dass das Krankengeld ruht, ist nach der Rsp und Lehre (Schrammel in Tomandl, System, 162, 167 ff mwN; Binder aaO, 2464/17 und Tomandl, Grundriß, Rz 216) als Fall der Versagung zu qualifizieren, so dass nach § 194 GSVG iVm § 367 Abs 2 ASVG dessen Abs 1 entsprechend anzuwenden ist. Darauf hinzuweisen ist, dass der Versicherte vorher auf die Folgen seines Verhaltens schriftlich hingewiesen werden muss. § 194 GSVG iVm § 366 ASVG legt eine Nebenpflicht des Anspruchswerbers oder -berechtigten iS einer Duldungspflicht fest, deren Erfüllung nicht unmittelbar erzwungen werden kann, deren Verletzung jedoch Auswirkungen auf die Leistungsgewährung nach sich ziehen kann.