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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Nichtmeldung der Arbeitsunfähigkeit (Abs 2)

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Gemäß § 107 Abs 2 haben die Versicherten den Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dem KVT innerhalb einer Woche zu melden. Satz 2 sieht die Möglichkeit der Gewährung auch für die zurückliegende Zeit in besonderen Fällen vor.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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