GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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V. Anspruchshöhe
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Im Falle der Mutterschaft kann als Sachleistung eine Betriebshilfe zur Verfügung gestellt werden. Die SVA hat in mehreren Bundesländern Verträge mit entsprechenden Vereinen abgeschlossen. Ein Selbstbehalt ist nicht zu zahlen. Erhält eine Mutter Betriebshilfe als Sachleistung, so ist die gleichzeitige Zahlung von Wochengeld ausgeschlossen.
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Wird Betriebshilfe nicht als Sachleistung erbracht, so gebührt Wochengeld, solange während des Anspruchszeitraumes keine geeignete Hilfskraft ständig zur Entlastung der Wöchnerin eingesetzt wird. Die Entlastung der Wöchnerin bezieht sich allerdings nur auf die Verrichtung betrieblicher Arbeiten. Tätigkeiten im Haushalt etc fallen nicht darunter. Das Wochengeld beträgt pro Tag € 26,97 (2012: vgl BGBl II 398/2011).