Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Kostentragung/Kostenersatz Ausland

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Ergibt sich während eines Aufenthalts in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz die Notwendigkeit einer Spitalsbehandlung, kann diese Leistung mit der „Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK)“ in Anspruch genommen werden. In einem Land, mit dem ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen besteht, kann die Leistung mit einem Auslandsbetreuungsschein in Anspruch genommen werden. Bei Spitalsaufenthalten in Nichtvertragsstaaten müssen die Kosten der Behandlung zunächst selbst getragen werden. Nach Einreichung der saldierten Rechnung leistet die SVA pro Verpflegstag einen Pflegekostenzuschuss in Höhe von € 185,30 (2012). Begibt sich hingegen ein Versicherter zu einer gezielten Spitalsbehandlung ins Ausland, gebührt – unter den Voraussetzungen des § 90 Abs 2 – ein Pflegekostenzuschuss in diesem Ausmaß, sofern von der SVA nicht im Voraus die volle Übernahme der Kosten zugesichert wurde.

Der KVT ist über den inländischen Bereich hinausgehend nicht verpflichtet, durch entsprechende Sozialversicherungsabkommen sicherzustellen, dass Krankenversicherte weltweit, also wo immer sie gerade der Anstaltspflege bedürfen, diese Ansta...

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