Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

I. Kostentragung/Kostenersatz Inland

1

Die Spitalsbehandlung ist für sachleistungsberechtigte Versicherte in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, das über Landesfonds finanziert wird, oder einer privaten Vertragskrankenanstalt – abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag – völlig kostenlos. Der Spitalskostenbeitrag, der direkt vom Spital eingehoben wird, beträgt € 10,91 pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Er entfällt bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung. Wird die Sonderklasse gewählt, sind die damit verbundenen Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen.

2

Für Geldleistungsberechtigte bzw Versicherte, welche die Option „Geldleistungsberechtigung Spital-Sonderklasse“ (§ 85a Abs 1 Z 1) gewählt haben, ist die Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines landesfondsfinanzierten Spitals oder eines privaten Vertragskrankenhauses – bis auf den Spitalskostenbeitrag von € 10,91 täglich für maximal 28 Tage – ebenfalls kostenlos. In der Sonderklasse gebührt nach Vorlage der saldierten Krankenhausrechnung eine tarifliche Vergütung für die Sondergebühren und allfällige Operationskosten. Die Vergütung für die Mehrkosten der Sonderklasse darf maximal 80 % der t...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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