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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

III. Praxisbeispiele

10

Hörgeräte sind Hilfsmittel im Sinne des § 93 Abs 6 (RS0084075). Der Versicherte hat für Aufwendungen, um das Gerät im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, selbst aufzukommen (Ersatzbatterien) (10 ObS 236/99z); Lesebrillen sind Hilfsmittel iS des § 202 Abs 1 ASVG (10 ObS 2363/96i, RS0106160).

11

Ein Badelift (als Maßnahme von § 99a) ist ein Hilfsmittel im Sinne des § 93 Abs 6 (RS0084072). Jedoch stellen die Herstellung eines möglicherweise gar nicht vorhandenen Badezimmers, die Ausgestaltung und Umgestaltung eines solchen und auch der Einbau einer passenden Badewanne keine Leistungen dar, für die die soziale KV aufzukommen hätte (10 ObS 9/94, RS0083784).

12

Hüftendoprothesen sind Behelfe, die bei bestimmten schweren Hüftgelenksoperationen dem Patienten eingesetzt werden; sie können nicht als Hilfsmittel iS des § 93 Abs 6 klassifiziert werden. Behelfe, die zum Schutz gegen Verletzungen dienen, also zB Schutzhelme für cerebral geschädigte Kinder, stehen mit dem Gebrechen in einem nur mittelbaren Zusammenhang und entsprechen nicht der Legaldefinition des Abs 6. Hingegen sind Insulindosiergeräte und Blutzuckermessgeräte Hilfsmittel iSd 93 Abs 6, auch können Blindenführhunde durchaus als H...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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