GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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IV. Vor- und Nebenleistungen
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Vor- und Nebenleistungen, die die ärztliche Hilfe erst ermöglichen, gehören zu den notwendigen Behandlungsmaßnahmen. Sie teilen grds das rechtliche Schicksal der Hauptleistung. Zu diesem Leistungskomplex zählen etwa Kosten eines ärztlichen Gutachtens, das dafür ausschlaggebend ist, welche Art der ärztlichen Behandlung gewählt wird. Auch die Eigenblutvorsorge für eine geplante Operation sowie der Reise-, (Fahrt-) und Transportkostenersatz (vgl § 103) gehören dazu (Binder in Tomandl, System, 224).