GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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1. Allgemeine Fragestellungen
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Liegt eine behandlungsbedürftige Krankheit iS des § 80 Z 1 vor?
Liegt eine ärztlich verordnete und lege artis durchgeführte Behandlung vor?
Ist die Behandlung ausreichend iS der Definition Punkt II.1.a) (RS0083820, RS0106245, RS0104902)?
Ist die Behandlung zweckmäßig iS einer Wirksamkeit (Wirksamkeitsnachweise s Punkt II.1.b)? Gibt es andere Behandlungsmethoden?
Ist die Behandlung notwendig iS des Punkt II.1.c) (RS0083816, RS0083823)? Gibt es kostengünstigere Behandlungsmethoden? In welchem Verhältnis stehen Kosten und Effekt?