Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

2. Bewertungsakt

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Die genannten Kriterien fließen in eine Gesamtbeurteilung (Mazal aaO) bzw in einen im Ergebnis einheitlichen Bewertungsakt (10 ObS 113/94) ein, bei der bzw dem im Einzelfall konkrete, für maßgeblich erachtete Gesichtspunkte beurteilt bzw bewertet werden. In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen KV aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind demnach neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Welches Gewicht den Kosten innerhalb dieses Wertungsaktes zukommen, hängt von der Gewichtung der Kriterien ab. Das Gewicht des Kostenargumentes wird dabei zunehmen, je geringer der von der Behandlung tangierte aus § 90 Abs 2 zweiter Satz hervorleuchtende Zweck der Krankenbehandlung bewertet wird; umgekehrt tritt die Höhe der Kosten als Argument in den Hintergrund, je höher das tangierte Gut zu bewerten ist (10 ObS 315/00x ua; Mazal, aaO 361 f). Demnach wird bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individuums an der „besten“ Behandlung und der Gemeinschaft an einer kostenoptimalen Versorgung dem Maß der Betroffenheit des Patienten entscheide...

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