TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

b) Rechtslage (Vorgänger)VO 1408/71

36

In der VorgängerVO 1408/71 richtete sich gem Art 22 Abs 1 lit i die Sachleistungsaushilfe nach dem Leistungsrecht des aushelfenden Trägers im Aufenthalts- oder Wohnsitzstaat. Art 22 Abs 1 gestattet eine Sachleistungsinanspruchnahme nach dem Leistungsrecht des Aufenthaltsstaates auf Kosten des zuständigen Trägers nur in drei Fällen:

  • bei Dringlichkeit iS des Erfordernisses unverzüglicher Leistungen (lit a),

  • bei Rückkehr zum Wohnort oder Wechsel des Wohnorts (lit b) oder

  • bei Wunsch nach Erlangung einer angemessenen Behandlung (lit c).

-37

Bei den Tatbeständen lit b und c ist eine Vorgenehmigung seitens des zuständigen KVT erforderlich. Während jedoch im Fall der lit b (Aufenthaltswechsel während einsetzender Krankenbehandlung) die Genehmigung nur verweigert werden darf, wenn dadurch der Gesundheitszustand gefährdet oder die Durchführung der ärztlichen Behandlung in Frage gestellt werden würde (Art 22 Abs 2 EGVO), ist im Fall der lit c (Wunsch nach angemessener Behandlung) die Genehmigung nur dann gesichert, wenn die beanspruchte Behandlung zum Leistungsprogramm des KVT des Wohnsitzstaates gehört und die diesbezügliche Wartedauer im Gebiet dieses Trägers zu ...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.