GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
a) Rechtslage VO 883/2004
30
Mit der VO 883/2004 wurde eine wichtige Klarstellung hinsichtlich des genauen Umfangs der Leistungsansprüche während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb des zuständigen MS getroffen (vgl Linka, Auswirkungen der neuen VO 883/2004 und 987/2009 ab , SozSi 2010, 274). Art 17 ff enthalten ausführliche Regelungen über die Auslandskrankenbehandlung, wobei eine Sachleistungsinanspruchnahme nach dem Leistungsrecht des Aufenthaltsstaates auf Kosten des zuständigen Trägers im Wesentlichen in drei Fällen in Betracht kommt:
Wohnort in einem anderen als dem zuständigen MS
Aufenthalt außerhalb des zuständigen MS bei medizinischer Notwendigkeit
Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen mit Vorgenehmigung des zuständigen Trägers
31
Versicherte oder ihre Familienangehörige, die in einem anderen als dem zuständigen MS wohnen, haben im Wohn-MS Anspruch auf Sachleistungen, die vom Träger des Wohnorts nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften für Rechnung des zuständigenTrägers erbracht werden, als ob sie nach diesen Rechtsvorschriften versichert wären. Weiters haben diese Personen auch während des Aufenthalts im zuständigen MS Anspruch auf Sachleistungen. D...