GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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2. Heilmittel
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Die Medikamente werden als Privatrezept verordnet, wobei ein Kostenersatz von 80 % der Arzneitaxe abzüglich der Rezeptgebühr, jedoch maximal 80 % der tatsächlich getragenen Kosten, gewährt wird. Der Vorteil des Privatrezeptes liegt in einer größeren Auswahl an Medikamenten, der nicht bestehenden Chefarztpflicht, keine Begrenzung von Packungsgrößen und der längeren Gültigkeit des Rezepts (bis zu sechs Monaten).
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, ein Privatrezept wie ein Kassenrezept nur gegen Bezahlung der Rezeptgebühr einzulösen.